„Die Wehrmacht der deutschen Republik ist die Reichswehr“
Die Abschaffung der Wehrpflicht auch auf Landesebene sollte auf Wunsch der Alliierten noch in das Gesetz zur Wehrmacht mit aufgenommen werden. Dies wird nun umgesetzt und das Gesetz mit den Bestimmungen zur Wehrmacht verabschiedet. Auf heimischen Boden darf die Wehrmacht zur Aufstandsbekämpfung eingesetzt werden. Für die Rhön-Zeitung ist ausgeschlossen, dass eine außenpolitische Gefahr von der Wehrmacht ausgeht. Praktisch gesehen dient die verkleinerte Armee aber der Modernisierung des Offizierskorps, was eine Basis für die Aufrüstung in den 1930er Jahren sein wird.
Die neue Wehrmacht.
Völlige Abschaffung der Wehrpflicht.
Die Abschaffung der Wehrpflicht, die schon in der Reichsverfassung festgelegt ist, muss bekanntlich auf ausdrücklichen Wunsch der Pariser Alliiertenkonferenz in das neue Wehrgesetz aufgenommen werden. Außerdem soll die Abschaffung der Wehrpflicht in den Ländern besonders erwähnt werden. Der Reichstagsausschuss zur Beratung des Wehrgesetzes hat jetzt diesem Verlangen durch folgende Schaffung des grundlegenden Paragraphen genüge getan:
„Die Wehrmacht der deutschen Republik ist die Reichswehr. Sie wird gebildet aus dem Reichsheer und der Reichsmarine, die aus freiwilligen Soldaten und nicht im Waffendienst tätigen Militärbeamten bestehen und ergänzt werden. Zu den Soldaten gehören die Offiziere aller Gattungen, die Deckoffiziere, Unteroffiziere und Mannschaften. Alle Angehörigen der Wehrmacht müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Die allgemeine Wehrpflicht im Reiche und in den Ländern ist abgeschafft.“
Nach den Bestimmungen des Friedensvertrages wurde in Par. 2 des Gesetzes die Zahl der Soldaten und der Militär-Beamten des Reichsheeres auf höchstens 100.000 festgesetzt. In dieser Zahl sind eingeschlossen viertausend Offiziere und im Offiziersrang stehende Militärbeamte. Hierzu treten dreihundert Sanitäts- und zweihundert Veterinäroffiziere. In dieser Zahl sind auch eingerechnet Soldaten und Militärbeamte der Behörden, der Schulen und der sonstigen Einrichtungen des Reichsheer.
Im Reichsheer werden aufgestellt: 21 Infanterieregimenter zu je 3 Bataillonen und je einer Minenwerfer-Kompanie; 21 Ausbildungsbataillone, 18 Reiterregimenter zu je 4 Schwadronen, 18 Ausbildungsschwadronen; 7 Artillerieregimenter, 3 selbstständige Artillerieabteilungen und je 7 Ausbildungsbatterien, Pionierbataillonen, Nachrichtenabteilungen, Kraftfahrtabteilungen, Fahrabteilungen und Sanitätsabteilungen.
Die Höchstzahl der Soldaten und Militärbeamten in der Reichsmarine beträgt 15.000, darunter 1.500 Marine- und Deckoffiziere.
Ein Antrag, wonach das zuständige Wehrkommando für den Fall des Eingreifens der Wehrmacht bei inneren Unruhen die nötigen Anordnungen treffen soll, wurde angenommen, nachdem sich die Regierung für ihn erklärt hatte. Die übrigen Paragraphen wurden unverändert angenommen.
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Mit der Annahme dieses Gesetzes im Reichstag dürften auch die letzten Bedenken der Ententemilitärs zerstreut sein. Wir haben uns, wie Minister Simons vor kurzem erklärte, militärisch bis aufs Hemd ausgezogen. Wenn die Ententechauvinisten trotz alledem heute immer noch von Angriffsabsichten des deutschen Volkes sprechen, dann ist das schon mehr als lächerlich.
Quelle:
Rhön-Zeitung vom 28.2.1921
In: https://zs.thulb.uni-jena.de/rsc/viewer/jportal_derivate_00172675/RhoenZ_1921-0195.tif?logicalDiv=jportal_jpvolume_00201938