100 Jahre Thüringen
Staatskanzlei Thüringen Weimarer Republik e.V. Forschungsstelle Weimarer Republik an der Uni-Jena

Finanzämter braucht das Land

Eine Steuerreform, die 1919 umgesetzt wurde, erweist sich als bürokratisch derart umfangreich, dass man nun dabei ist, diese teilweise rückgängig zu machen und in den Ländern wieder Rentämter, also Landesfinanzämter, einzurichten.

Thüringen und Umgebung.

Thüringische Rentämter.

Wie bekannt, hat das Reich im Jahre 1919 bei der Erzbergerischen Steuerreform in vielen Fällen die Verwaltung der Landeskassen, des Landesvermögens und der Landessteuern mit übernommen. Diese Einrichtung hat sich nun nicht allenthalben bewährt. Die Erledigung der außerordentlich umfangreichen Steuergeschäfte erschwert es den Finanzämtern, den Arbeiten der Landesverwaltung in allen Fällen genügend Rechnung zu tragen. Deswegen erscheint es den Ländern notwendig, die Landesfinanzgeschäfte bis zu einem gewissen Grad wieder selbst in eigene Verwaltung zu nehmen. Auch in Thüringen sollen in Kürze Rentämter geschaffen werden, bei denen die Kassen- und Vermögensgeschäfte des Landes, die Geschäfte der Landesbrandkassen und der Landesstreikkassen, und voraussichtlich auch zu einem wesentlichen Teil oder vollständig die Steuerverwaltungsgeschäfte besorgt werden sollen. Es wird damit gerechnet, daß eine Reihe von Beamten, die bei der in Thüringen zum Teil vollständigen Übernahme der Landesfinanzverwaltung durch das Reich in den Reichsdienst übergeben müßten, wieder in den Landesdienst treten. Der Landtag wird sich in Kürze mit einer entsprechenden Vorlage des Thür. Staatsministeriums zu befassen haben.

Quelle:

Der Deutsche vom 8.2.1921

In: https://zs.thulb.uni-jena.de/rsc/viewer/jportal_derivate_00247701/SDH_19376538_1921_Der_Deutsche_0136.tif?logicalDiv=jportal_jpvolume_00307490