Thüringens eigenes Sternenbanner
Das junge Land Thüringen braucht ein eigenes Wappen und neue Landesfarben. Keiner der bisherigen thüringischen Staaten soll heraldisch bevorzugt werden, somit scheidet sowohl das sächsische grün-schwarz-gelb (Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Meiningen etc.) aus als auch das bayerische blau-weiß (Schwarzburg). Als Kompromiss orientiert sich die neue weiß-rote Landesflagge am an den fränkischen Farben. Die sieben Sterne des neuen Wappens stehen wiederum für die bisherigen Teilstaaten als auch für das freiheitliche Vorbild der amerikanischen Stars & Stripes.
Das Wappen und die Landesfarben des Staates Thüringen.
Die thüringische Staatsregierung läßt dem am 1. Februar zusammentretenden Landtag einen Gesetzentwurf zugehen, der nur zwei Paragraphen umfaßt: nämlich:
§ 1. Das Wappen Thüringens bilden sieben silberne Sterne auf rotem Grund, den Wappenkopf bildet der zur Hälfte aufsteigende Altthüringer weiß und rot gestreifte Löwe. Die Urzeichnung des Wappens wird im Archiv der Gebietsregierung von Weimar aufbewahrt.
§ 2. Die Landesfarben sind weiß-rot.
Schon um für die Dienstsiegel der rein thüringischen Behörden ein heraldisches Zeichen zur Verfügung zu haben, ist es nötig, für das Land Thüringen ein Wappen zu bestimmen. In geschichtlicher Beziehung sei hervorgehoben, daß als Stammeszeichen des alten Thüringens ganz allgemein der aufrechte silberne Löwe auf blauem Grunde gilt. Durch die Landgrafen von Thüringen erhielt der Löwe als neue heraldische Zusätze weiße und rote Backen und eine Krone. Die sich daraus ergebenden Landesfarben waren sonach blau-weiß-rot. Wenn nun in dem Entwurf das alte Stammeszeichen des Löwen nur als Wappenkopf vorgesehen ist und für das eigentliche Wappenschild des neuen Landes Thüringen 7 silberne Sterne vorgeschlagen werden, so geschieht dies, um die Siebenzahl der seitherigen thüringischen Einzelstaaten zu versinnbildlichen, und weil das Wappen des Löwen in zu vielen deutschen Ländern wiederkehrt. Aus dieser Wappengestaltung ergibt sich alsdann von selbst die Wahl der Landesfarben weiß-rot. Für die Ausgestaltung des Wappens als „Großes Stammwappen“ für besondere Zwecke sind für das Wappen als Schildhalter zwei jugendliche Figuren vorgesehen, die über dem Haupt des Löwen einen Eichenkranz halten.
Quelle:
Jenaer Volksblatt vom 31.1.1921
In: https://zs.thulb.uni-jena.de/rsc/viewer/jportal_derivate_00273804/JVB_19210131_025_167758667_B1_002.tif?logicalDiv=jportal_jpvolume_00371245
Bild:
Wappen Land Thüringen - Land Thüringen (1920–1952) – Wikipedia