100 Jahre Thüringen
Staatskanzlei Thüringen Weimarer Republik e.V. Forschungsstelle Weimarer Republik an der Uni-Jena

Eine Milliarde gegen die Beamtennot

Eine gewaltige Erhöhung der Pensionsbezüge macht Schlagzeilen, die beschlossen wurde, jedoch noch keine Finanzierungsgrundlage hat. Das Geld soll die finanzielle Not der Beamten und ihrer Angehörigen lindern.

Zeichnung des Simplicissimus

Das Pensionsergänzungsgesetz

Eine Milliarde Mehraufwendungen für Pensionäre und Hinterbliebene

Der Reichsrat hat in seiner letzten Sitzung dem Gesetzentwurf über Ergänzung und Regelung von Bezügen der Pensionäre und Hinterbliebenen zugestimmt. Das Pensionsergänzungsgesetz erfordert Mehraufwendungen von über einer Milliarde Mark, für die zurzeit keine Deckung vorhanden ist.

Der Gesetzentwurf gibt 1. den Pensionären, also sämtlichen Beamten, die vor dem 1. April 1920 in den Ruhestand getreten sind, Ansprüche auf Pensionszuschuß. Dieser beträgt die Hälfte zwischen der von ihnen erdienten Pension, die sie zurzeit beziehen und derjenigen, die sie erhalten würden, wenn sie noch vor dem 1. April 1920 im Dienst gewesen wären und unter der Herrschaft der neuen Besoldungsordnung pensioniert würden. 2. werden Witwen und Waisen und 3. die Wartegeldempfänger ganz analog behandelt. Weiter sollen sämtliche Pensionäre, Witwen und Waisen denselben Kinderzuschlag bekommen, wie die aktiven Beamten. Vollwaisen sollen noch bis zum 21. Jahr den Kinderzuschlag bekommen. An Teuerungszulagen bekommen Pensionäre, Wartegeldempfänger und Witwen die Hälfte des Teuerungszuschlages, den die aktiven Beamten zu dem pensionsfähigen Diensteinkommen erhalten. Er wird auch gewährt zu den Kinderzuschlägen in voller Höhe wie bei den aktiven Beamten. Bei besonderen Verhältnissen kann auch sonst bis zur vollen Höhe des Teuerungszuschlages der aktiven Beamten gegangen werden. Endlich ist eine Pensionserhöhung für Beamte vorgesehen, die vom 1. August 1914 bis zum 1. Dezember 1918 entweder im aktiven Heer Dienst getan haben oder als Beamte im Reichsdienst verwendet sind.

Quelle:

Rhön-Zeitung vom 19.11.1920

In: https://zs.thulb.uni-jena.de/rsc/viewer/jportal_derivate_00172673/RhoenZ_1920-1061.tif?logicalDiv=jportal_jpvolume_00201679

 

Bild:

http://www.simplicissimus.info/uploads/tx_lombkswjournaldb/pdf/1/25/25_06.pdf