100 Jahre Thüringen
Staatskanzlei Thüringen Weimarer Republik e.V. Forschungsstelle Weimarer Republik an der Uni-Jena

Neues vom Landeskirchentag

Die Kirchensteuer wird angehoben und das Jenaische Volksblatt rechnet vor, mit welchen Belastungen verschiedene Familien-Konstellationen zu rechnen haben. Zudem wird über den Sitz des Landeskirchenrats (Eisenach oder Gotha) debattiert.

Der spätere Sitz der Landeskirche in Eisenach

Thüringer Landeskirchentag

epm. Am Sonnabend, den 9. Oktober trat man, nachdem am Freitag lediglich Auschußberatungen stattgefunden hatten, in die letzte Lesung des Kirchensteuergesetzes ein, über das Oberbürgermeister Stegmann-Apolda den Bericht erstattete. Er wurde einstimmig angenommen. Künftig werden 5 vom Hundert der Einkommensteuer als Kirchensteuer erhoben werden. Eine zweistündige lebhafte Aussprache entspann sich über die Frage, ob in Weimar, Gotha oder Eisenach der Landeskirchenrat seinen Sitz haben soll, nach einleitenden Worten von Generalsuperindent D. Reichardt-Altenburg. Die Mehrzahl der Redner sprach sich für Gotha aus, das hinsichtlich der Räume wie der finanziellen Bedingungen das günstigere Anerbieten mache. Die Frage wurde in einer aus 8 Mitgliedern bestehenden Kommission zur Beratung überwiesen.

*

Die künftige Kirchensteuer in Thüringen

In der Sitzung des Landeskirchentages der Thüringer evangelischen Kirche am 9. Oktober ds. J. wurde beschlossen, für Thüringen eine Kirchensteuer von 5 vom Hundert des Reichseinkommensteuer-Betrages zu erheben, die vom 1. April 1921 ab von den Finanzämtern erhoben wird. In folgender Tabelle sind eine Reihe von Beispielen angeführt, aus denen man sich ein Bild über die Höhe der jährlichen Kirschensteuern machen kann.

Steuerbares Einkommen eines Ehepaares Mk.

Ohne Kinder


Mk.

Mit 3 Kindern


Mk.

Mit 5 Kindern


Mk.

Mit 7 Kindern

 

 

Mk.

2 000

-

-

-

-

2 500

2,50

-

 

-

3 000

5,50

-

-

-

4 000

10,50

-

-

-

5 000

16,50

4,50

-

-

8 000

37,50

22,35

13,50

5,55

10 000

54,00

35,75

26,50

23,70

12 000

72,50

58,50

49,75

41,50

15 000

104,00

87,75

77,50

67,75

20 000

165,50

146,25

133,75

121,50

25 000

233,50

212,50

198,75

185,25

30 000

307,50

285,00

270,00

255,25

40 000

468,50

443,25

426,75

410,25

50 000

644,00

617,00

599,00

581,25

100 000

1670,00

1636,25

1613,25

1591,25

Ein unverheirateter bezahlt bei einem steuerbaren Einkommen von

1 600

0,50

2 000

2,50

3 000

7,75

5 000

19,75

8 000

49,75

10 000

58,50

12 000

77,50

Aus dieser Zusammenstellung geht hervor, wie geringfügig die Steuern im ganzen sind. Bis zu 5000 Mk. Einkommen bezahlt ein Ehepaar, das mehr als 3 Kinder hat, überhaupt keine Kirchensteuern, ein Ehepaar mit 3 Kindern 4,50 Mk, ohne Kinder 16,50 Mk. Bei 10 000 Mk. Einkommen zahlt ein kinderloses Ehepaar 54 Mk., ein Ehepaar mit 5 Kindern 26,50 Mk. Steuern.

Quelle:

Jenaer Volksblatt vom 11.10.1920

In: https://zs.thulb.uni-jena.de/rsc/viewer/jportal_derivate_00273711/JVB_19201011_239_167758667_B1_002.tif?logicalDiv=jportal_jpvolume_00371132

 

Bild:

https://de.wikipedia.org/wiki/Evangelisch-Lutherische_Kirche_in_Th%C3%BCringen#/media/Datei:Thueringen_Eisenach_Villa_Eichel-Streiber.jpg