100 Jahre Thüringen
Staatskanzlei Thüringen Weimarer Republik e.V. Forschungsstelle Weimarer Republik an der Uni-Jena

Siegfried von Kardorff, Foto 1926, Bundesarchiv Bild 102-11215.

Der Lagerstreit um die Symbolfarben Schwarz-Rot-Gold und Schwarz-Weiß-Rot hallte auch noch ein Jahr später auf der zentralen Verfassungsfeier im Reichstag nach. In seiner Festrede kam Siegried von Kardorff (M.d.R.) nicht umhin, sich „mit heißer Liebe“ zu den kaiserlichen Farben zu bekennen. Infolgedessen forderte er für sie das gleiche Maß an Respekt wie für die verfassungsrechtlich verbürgten Reichsfarben. Emotional wirkungsvoll stellte dieser Abgeordnete der DVP die Farben der Republik mit der kaiserlichen Reichsflagge auf eine Stufe. Das wurde dem Anlass dieser Feierstunde gewiss nicht gerecht, obendrein widersprach es Artikel 3 der WRV. Die „Berliner Volkszeitung“ charakterisierte von Kardorff in ihrem Rückblick auf der Titelseite vom 11. August 1927 (Abendausgabe) als „den Typ des aufgeklärten Aristokraten, des historisch gebildeten Bücherzitierers und des Nationalliberalen, der zwar nicht den Mut hat, sich voll und ganz zur Gegenwart zu bekennen, aber auch nicht den Mut, ganz zur Vergangenheit zu halten.“ Der Chefredakteur des Blattes, Otto Nuschke, zählte 1918 zu den Mitbegründern der Deutschen Demokratischen Partei und erhielt 1933 Berufsverbot.

Berliner Volkszeitung vom 11. August 1927, Abendausgabe, Quelle: Berliner Staatsbibliothek.

Auf einem Spaziergang durch die Berliner Innenstadt beobachtete Harry Graf Kessler am 11. August, dass die Regierungsgebäude samt und sonders beflaggt gewesen seien, auch die Omnibusse, Straßen- und Untergrundbahnen, dagegen die großen Geschäfts- und Warenhäuser, Hotels und Banken meistens nicht und wenn doch, nicht in den Reichsfarben. Schwarz-Rot-Gold sei auch an privaten Wohnhäusern eher selten zu sehen gewesen, aber alles in allem wohl doch mehr Standarten der Republik als in früheren Jahren (Tageschronik 1992). Gleichzeitig erhöhte sich in diesem Jahr die Anzahl der städtischen Verfassungsfeiern augenfällig, wie der folgende – keineswegs vollständige – Überblick für das Land Thüringen veranschaulicht. Erstmals seit 1924 wandte sich die Thüringische Staatsregierung wieder mit einem ausführlichen Runderlass an die Stadtvorstände und Verwaltungen der Landkreise. Darin empfahl sie den ortsansässigen Behördenleitern, gemeinsame Verfassungsfeiern aller staatlichen und kommunalen Dienststellen vorzubereiten. Offenkundig erhöhte das den Handlungsdruck auf die Kommunaleliten im Land spürbar. Aber nicht so sehr die amtlichen Verfassungsfeiern in den Rathäusern als die volkstümlichen Elemente der Veranstaltungen des Reichsbanners förderten die aktive Teilhabe der Bevölkerung. Sie stärkten damit den partizipativen Grundzug der Demokratie (Rossol 2011).

Jenaer Volksblatt vom 12. August 1927, Quelle: Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek Jena.

Unstrittig gewann die Feier- und Protestkultur im Zeichen von Schwarz-Rot-Gold in diesem Jahr an Breitenwirkung. Möglicherweise lag dem eine Art Trotzreaktion zugrunde. Ende Januar war die zweite Bürgerblock-Regierung unter Reichskanzler Marx gebildet worden, in der die demokratiefeindliche DNVP vier Reichsminister stellte. Sicherlich wirkte auf die Kameradschaften des Reichsbanners auch mobilisierend, dass die sog. Ordnungsbund-Regierung bei den Landtagswahlen in Thüringen ihre parlamentarische Mehrheit verlor und der ultrarechte Innen- und Wirtschaftsminister Sattler Ende April seinen Posten räumen musste. Jedenfalls bezog das „Jenaer Volksblatt“ vom 12. August in seinem Überblicksartikel „Die Verfassungsfeiern in Thüringen“ einen ähnlichen Standpunkt. Bis auf wenige Ausnahmen seien fast überall im Land offizielle Behördenfeiern veranstaltet worden. An den Verfassungsfeiern hätte die Bevölkerung im Allgemeinen sehr starken Anteil genommen. Doch erst die Feiern des Reichsbanners und der republikanischen Parteien hätten dem diesjährigen Verfassungstag den Charakter eines echten „Volksfeiertages“ verliehen. Das Blatt begründete diese Einschätzung mit dem Hinweis, nicht nur in den Städten hätten schwarz-rot-goldene Fahnen von den Häusern geweht, sondern auch in den Dörfern Thüringens. Demnach habe der 11. August 1927 bewiesen, in allen Volkskreisen würde „die republikanische Bekenntnisfreudigkeit“ zunehmen.

Wilhelm Külz, Foto um 1926, Bundesarchiv Bild 102-02264.

Tatsache war aber auch, dass die Regierungsmehrheit im Reichstag abermals verhindern konnte, dass der 11. August zum Nationalfeiertag erhoben wurde. Das warf Fragen nach dem hinhaltenden Abstimmungsverhalten der meisten Abgeordneten der sog. bürgerlichen Mitte auf, zumal diese aus Prinzip und keineswegs nur aus taktischem Kalkül handelten. Sie verzögerten die Erhebung des Verfassungstages zum gesetzlichen Nationalfeiertag absichtsvoll. Nicht zuletzt, weil sie glaubten, die Ausgestaltung der Staatsform in Art. 1 der Reichsverfassung sei 1919 keineswegs endgültig entschieden worden, bezeichne lediglich ein „Zwischenstadium“ (von Ossietzky). Darin sahen sie sich durch Ausführungen einflussreicher Staatsrechtler bestärkt. Der Rechtswissenschaftler Philipp Zorn relativierte die Bedeutung der WRV in dem 1927 erstmals von Reichsinnenminister Wilhelm Külz (DDP) herausgegebenen „Jahrbuch für das deutsche Volk“, indem er die Verfassung des Deutschen Kaiserreichs von 1871 historistisch aufwertete. Unter der Kanzlerschaft Bismarcks sei die staatliche Einheit des Reiches geschmiedet worden, die seither „das höchste Gut des deutschen Volkes“ darstelle. Das „welthistorische Verdienst“ der WRV läge darin, diese Einheit „erhalten, neu befestigt und gekräftigt“ zu haben. Zwar sei die Frage der Staatsform gegenüber der Einheit des Staates von nachrangiger Relevanz. Doch bedürfe die Weimarer Verfassung in einem Punkt „der Revision“: Die „allmächtige Stellung des Reichstages“ müsse gebrochen werden, wie die zeitgenössischen Erfahrungen mit dem Parlamentarismus zeigen würden. Das sei inzwischen die Überzeugung „weitester Kreise“ (Zorn 1927).

Vor diesem Hintergrund kommentierte die sozialdemokratische „Ostthüringer Tribüne“ die Hochrufe gegen Ende der „republikanischen Kundgebung“ in Gera in ihrer Ausgabe vom 13. August mit einer Mischung aus Sarkasmus und Zweckoptimismus. Der Jubel dürfte nicht allen republikanischen Einrichtungen der Gegenwart gegolten haben. Eher sei die Begeisterung wohl so aufzufassen, dass die Demonstrierenden gewillt seien, „sich zumindest nicht noch weiter von der Reaktion zurückdrängen zu lassen.“ In dieser Bemerkung schwang die Befürchtung mit, ansonsten politisch in die Defensive gedrängt zu werden. Die Anzeichen dafür mehrten sich auch in den Kommunalverwaltungen Thüringens. So wurde in der Universitätsstadt Jena erneut keine amtliche Verfassungsfeier der Stadt ausgerichtet. Zunächst ließ der parteilose Oberbürgermeister Elsner bei den Stadtverwaltungen Apoldas, Geras und Weimars anfragen, wie der Dienst für Arbeiter der Stadtverwaltung am Verfassungstag und ihre Besoldung im Falle ihrer Freistellung geregelt werde. Denn der 11. August galt eben nicht als gesetzlicher Feiertag. Nur Weimars Bürgermeister Kloss konnte eine verbindliche Antwort geben, da die Verfahrensweise der Stadtverwaltung in Weimar bereits erprobt worden war. An der städtischen Verfassungsfeier würden sich wie in den letzten Jahren neben den Reichs- und Landesbehörden auch Bürger*innen beteiligen. Daneben erfolgten Einladungen an Vertreter bzw. Abordnungen der Arbeiterschaft. Die Arbeiter erhielten seitens der Stadt vormittags dienstfrei und nahmen am Nachmittag ihre Arbeit wieder auf. Ihnen werde Lohnfortzahlung gewährt und es erfolge keine Anrechnung des dienstfreien Vormittags auf den Urlaub. Demgegenüber bestand der Jenaer OB darauf, den Lohn für die in der Stadtverwaltung beschäftigten Arbeiter nur fortzuzahlen, wenn ihnen dafür ein Tag Urlaub angerechnet werde.

Es lag gewiss nicht nur an dieser unterschiedlichen Lesart der Tarifbestimmungen, dass Jena in diesem Jahr zu den wenigen größeren Städten Thüringens gehörte, in denen keine amtliche Verfassungsfeier stattfand. Die Gründe für diese Sonderrolle der Universitätsstadt liegen nicht klar auf der Hand. Archivalien im Stadtarchiv Jena lassen den Schluss zu, dass sich der Jenaer OB in dieser Frage der Rückendeckung durch den Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts, Bruno Becker, versicherte. Elsner berief sich ihm gegenüber in einem Schreiben vom 28. Juli auf eine Art Tradition. Nach 1924 sei seitens der Stadtverwaltung keine offizielle Verfassungsfeier mehr abgehalten worden. Demzufolge beabsichtige Elsner, „auch dieses Jahr von einer Feier, die von der Stadtverwaltung ausgeht, abzusehen.“ Der Jenaer OB gehe davon aus, hieß es abschließend, dass Becker diese Ansicht teilen würde. Am 1. August teilte er der Jenaer Ortsgruppe des Reichsbanners mit, dass erneut keine Verfassungsfeier von der Stadtverwaltung vorbereitet werde. Elsner habe es außerdem abgelehnt, darüber mit einer Abordnung des örtlichen Reichsbanners Rücksprache zu halten, wie das „Jenaer Volksblatt“ berichtete. Infolgedessen habe sich der Oberbürgermeister „das tiefste Misstrauen aller republikanisch Gesinnten zugezogen.“

Zwischen dem Jenaer Stadtvorstand und der Ortsgruppe des Reichsbanners bestanden bereits seit 1925 latente Spannungen. Sie resultierten aus dem Verbot einer von dieser Ortsgruppe angemeldeten Anti-Hitler-Demonstration durch den Thüringischen Innenminister, während die Stadt Jena gleichzeitig half, den Auftritt des verurteilten Hochverräters im Volkshaussaal mit einem Großaufgebot von Ortspolizisten abzusichern. Zwei Jahre später ließ es der Sprecher der SPD-Fraktion im Stadtrat nicht dabei bewenden und brachte am 21. September eine parlamentarische Anfrage ein. In ihr verwiesen die Sozialdemokraten auf die Verfügung der Thüringischen Staatsregierung, am 11. August Verfassungsfeiern im Land zu veranstalten, an der auch die republikanische Bevölkerung teilnehmen sollte. Acht Tage später rechtfertigte sich Elsner vor den Stadträten mit den Worten, in den letzten Jahren seien keine Verfassungsfeiern ausgerichtet worden. In dieser Zeit seien aber auch keine Bedenken gegen „deren Nichtabhaltung“ laut geworden. Demzufolge habe die Stadtverwaltung „keine Veranlassung gesehen, von dieser bisherigen Gepflogenheit abzuweichen.“

Eisenach


11. Aug. 1927

Veranstalter, Tagungsort und überlieferte Zahlen der Teilnehmer:

Stadt Eisenach, behördliche Feier im Stadttheater, fast 1.000 Vertreter aller Behörden, der Reichswehr und viele Bürger*innen nahmen teil, anschließend Musikkonzert auf dem Markt, Schulkinder erhielten schwarz-rot-goldene Fähnchen, am Abend Aufmarsch des Reichsbanners, ca. 10.000 Teilnehmer. OB Dr. Friedrich Janson untersagte die von den Veranstaltern geplante Beleuchtung der Wartburg.

Hauptredner, Akteure und Gestalter vor Ort:

Festrede: Oberstudiendirektor Prof. Dr. Fritz Kühner, Eisenach.

Thema: Das Verhältnis von Beamtenschaft, Staat und Volk.

Schulrat Fritz Adam, Eisenach,  sprach „über den sozialen und kulturellen Geist der Reichsverfassung.“

Format und Ausstattung der Verfassungsfeier:

JV, 12.8.1927, geschmückter Saal, musikalische Darbietungen.

Eisenberg


11. Aug. 1927

Veranstalter, Tagungsort und überlieferte Zahlen der Teilnehmer:

Zwei getrennte städtische Feiern, die sehr gut besucht worden seien.

Hauptredner, Akteure und Gestalter vor Ort:

Redner: Bürgermeister Thielig und der Fabrikant Dr. Eugen Kämpfe.

Format und Ausstattung der Verfassungsfeier:

JV, 12.8.1927.

Erfurt


11. Aug. 1927

Veranstalter, Tagungsort und überlieferte Zahlen der Teilnehmer:

Offenbar begingen die DDP, das Reichsbanner und die Stadtverwaltung auf separaten Feiern den Verfassungstag, „überwältigende“ Teilhabe der Erfurter am Aufmarsch des Reichsbanners.

Hauptredner, Akteure und Gestalter vor Ort:

Festredner: Stadtpfarrer Adam Rißhaupt, Erfurt, der „das Werk von Weimar“ feierte.

Format und Ausstattung der Verfassungsfeier:

JV, 12.8.1927.

Gera


11. Aug. 1927

Veranstalter, Tagungsort und überlieferte Zahlen der Teilnehmer:

Stadt Gera, Rathaus, Sitzungssaal des Stadtrates, diese Behördenfeier sei gut besucht worden.

Hauptredner, Akteure und Gestalter vor Ort:

Beamte und geladene Gäste nahmen „zahlreich“ teil. Das Reichsbanner beteiligte sich offiziell mit einer Abordnung an dieser Behördenfeier; Festakte an den Schulen.

Format und Ausstattung der Verfassungsfeier:

OT, 13.8.1927; JV, 12.8.1927.

Gera


11. Aug. 1927, abends

Veranstalter, Tagungsort und überlieferte Zahlen der Teilnehmer:

Demonstrationszug mit Fackeln, eine „Unmenge Sympathisierender“ säumte die Straßen bis zum Markt, dort Kundgebung des Reichsbanners, gemeinsam mit der SPD, DDP und den Gewerkschaften, „einige tausend Republikaner“ nahmen unter schwarz-rot-goldenen und roten Fahnen daran teil.

Hauptredner, Akteure und Gestalter vor Ort:

Redner: Georg Dietrich (SPD, M.d.R.) hielt „eine unserem Sinn entsprechende Verfassungsrede“.

Format und Ausstattung der Verfassungsfeier:

OT, 13.8.1927, „temperamentvolle Ansprache“, danach „Freiheitschor“ und „Ich warte Dein!“; zum Abschluss ein Hoch auf die Republik ausgebracht.

Jena


11. Aug. 1927

Veranstalter, Tagungsort und überlieferte Zahlen der Teilnehmer:

Anzeige: „Reichsbanner Jena: Verfassungsfeier. Do., 11. August, 19.30 Uhr auf dem Marktplatz“

„Die gesamte republikanische Bevölkerung wird hierzu freundlichst eingeladen und gebeten, die Häuser zu beflaggen.“

Hauptredner, Akteure und Gestalter vor Ort:

Redner: Dr. jur. Paul Kieß, Jena (M.d.L.).

Mitwirkende: Jenaer Volkschor und Reichsbannerkapelle.

Format und Ausstattung der Verfassungsfeier:

JV, 11.8.1927, die sog. „Rathausfahne“ wurde aus Anlass „der Verfassungsfeier“ des Reichsbanners gehisst, „auch alle anderen öffentl. Gebäude zeigten die Farben Schwarz-Rot-Gold“, die Rathausfahne wurde mit einem Trauerflor versehen, da Alt-OB Heinrich Singer am 8.8.1927 verstorben war.

Jena


11. Aug. 1927

Veranstalter, Tagungsort und überlieferte Zahlen der Teilnehmer:

Reichsbanner, Ortsgruppe Jena, auf dem Markt, „fast der gesamte weite Platz war gefüllt.“

Hauptredner, Akteure und Gestalter vor Ort:

Kieß kritisierte in seiner Rede, dass der 11. August immer noch nicht zum Nationalfeiertag erhoben worden sei.

Format und Ausstattung der Verfassungsfeier:

JV, 12.8.1927, es sei ein Hoch auf die „freiheitliche und soziale Republik“ ausgebracht worden. Volkschor, Kapelle des Reichsbanners.

Neustadt an der Orla


1927

Veranstalter, Tagungsort und überlieferte Zahlen der Teilnehmer:

Eine städt. Verfassungsfeier, wie in den Jahren zuvor, fand nicht statt. Die Reichsbanner-Ortsgruppe Neustadt organisierte einen Fackelzug zum Markt. Die Beamten der Stadt waren dazu auch eingeladen worden, erschienen aber nur in geringer Zahl.

Hauptredner, Akteure und Gestalter vor Ort:

Zum ersten Mal flaggten auch die Ortskrankenkassen in Gera und Ronneburg, da sie im achten Jahr der Republik eine entsprechende Fahne erworben hatten. In der Bürgerschule von Neustadt fanden nur Klassenfeiern in geschlossenen Räumen statt. Die Oberrealschule führte eine öffentliche Schulfeier durch.

Format und Ausstattung der Verfassungsfeier:

OT, 13.8.1927.

Weimar


11. Aug. 1927

Veranstalter, Tagungsort und überlieferte Zahlen der Teilnehmer:

Stadt Weimar, offizielle Verfassungsfeier, der große Stadthaussaal sei voll besetzt gewesen. Die Stadtverwaltung vertraten Bürgermeister Erich Kloss (SPD) und mehrere Stadträte, außerdem waren die Vertreter fast aller städt. und staatlichen Behörden und Schulen anwesend, sowie die beiden Staatsminister Arnold Paulssen und Wilhelm Toelle, es nahmen ferner teil: die Ministerialdirektoren Willibald Kromayer, Ernst Wuttig, Dr. jur. Karl Müller und Dr. Wilhelm Thiemer sowie Vertreter der Reichswehr, Landes- und Ortspolizei.

Hauptredner, Akteure und Gestalter vor Ort:

Festrede: Studienrat Dr. Hugo Kühn, Weimar, sprach vom „zersetzenden Parteigeist“, der überwunden werden müsse. Die Reichsverfassung sei aber „ein geniales Meisterwerk.“ Nur müssten sich die Deutschen ihr würdig erweisen und endlich im Sinne Schillers handeln: „Seid einig, einig, einig“. Erst dann könne das Morgenrot „des neuen Deutschlands“ in seinem vollen Glanze erstrahlen.

Format und Ausstattung der Verfassungsfeier:

AThLD, 12.8.1927, S. 3: Wortlaut der Rede Kühns;

JV, 12.8.1927: Der Saal war „stimmungsvoll geschmückt“. Ein dreifaches Hoch „auf das deutsche Vaterland und seine Verfassung“ wurde ausgebracht. Blumenschmuck auf der Bühne zwischen den Reichsfarben.

Zella-Mehlis


11. Aug. 1927

Veranstalter, Tagungsort und überlieferte Zahlen der Teilnehmer:

Städtische Feier.

Hauptredner, Akteure und Gestalter vor Ort:

Redner: Gymnasialprof. Dr. Eduard Scheidemantel, Weimar, Vorsitzender des Deutschen Schillerbundes und Kurator des Stadtmuseums Weimar.

Format und Ausstattung der Verfassungsfeier:

JV, 12.8.1927, „stürmischer Beifall“.