100 Jahre Thüringen
Staatskanzlei Thüringen Weimarer Republik e.V. Forschungsstelle Weimarer Republik an der Uni-Jena

In diesem Jahr hielt zum ersten Mal ein Sozialdemokrat die Rede auf der Verfassungsfeier im Reichstag, der Rechtsphilosoph, Heidelberger Universitätsprofessor und frühere Reichsjustizminister Gustav Radbruch. In seiner Rede betonte er, welch´ hoher Stellenwert dem nationalen Zusammenhalt des Volkes zukomme. Solche Aufrufe zur „Einigkeit“ unter den Deutschen bildeten nach Einschätzung von Bernd Buchner den roten Faden aller Festreden, die auf den Verfassungsfeiern der Reichsregierung über die Jahre gehalten wurden. Auch Radbruch charakterisierte „das Erlebnis von 1914“ eingangs seiner Darlegungen als eine grundlegende Voraussetzung für die Ausarbeitung und Verabschiedung der WRV durch die Nationalversammlung. Er würdigte in diesem Zusammenhang insbesondere den verstorbenen Reichspräsident Friedrich Ebert, daneben erinnerte er an den Rechtsanwalt Ludwig Frank, dem juristischen Fachexperten der Vorkriegs-SPD schlechthin. Frank setzte sich zu Beginn des Ersten Weltkriegs innerhalb der sozialdemokratischen Reichstagsfraktion vehement für die Bewilligung der Kriegskredite ein, vier Wochen später kam er als Kriegsfreiwilliger an der Westfront ums Leben. Radbruch stilisierte Franks Tod zu einem mythisch überhöhten Opfergang für das durch die Reichsverfassung von 1919 „erneuerte Deutschland“. Demnach habe Frank den Einsatz seines Lebens als einen Vertrauensvorschuss für die Zeit nach dem Krieg aufgefasst, weil er gemeinsam mit den „Besten und Tiefsten“ unter den Frontsoldaten die Fundamente für „ein erneuertes, freieres Vaterland“ in der Heimat legen wollte. Demzufolge, argumentierte Radbruch in der Lesart der Lokalredakteure des „Jenaer Volksblattes“ vom 11. August, erwachse der Republik „aus dem Kampf und Leiden des deutschen Volkes“ im Ersten Weltkrieg die politisch-moralische Verpflichtung für den Aufbau eines wirklichen „Volksstaates“.

Doch dieser „Volksstaat“ existiere nunmehr als „Parteistaat“. Dies müsse um der Wahrheit willen rückhaltlos ausgesprochen werden, „ohne daran Anstoß zu nehmen.“ Entgegen dem Mainstream in der öffentlichen Meinung brandmarkte Radbruch also das vielgestaltige Parteienwesen keineswegs als das angebliche Grundübel der Weimarer Republik. Vielmehr bezeichnete er die pluralistische Vielfalt an „Gruppen, Klassen und Parteien“ als gesellschaftlichen „Reichtum“. Zudem wies er die verunglimpfende Redeweise von den Parteien als reine „Interessenparteien“ zurück. Das Gegenteil sei der Fall, sie würden noch in viel zu starrer Weise als „Weltanschauungs-, Überzeugungsparteien“ agieren, mit anderen Worten wie zuvor in der konstitutionellen Monarchie. Der „Parlamentarismus“, forderte Radbruch, müsse sich die Parteien erst noch „erziehen“. Die „potenzielle Regierungsverantwortung“ (Retterath 2019, 134) in der parlamentarischen Demokratie erforderte von den Parteien tatsächlich ein weitaus höheres Maß an Kompromissbereitschaft und Zugeständnissen in Grundsatzfragen als im Reichstag des Obrigkeitsstaates. Nur wenige Sozialdemokraten von Rang wagten es, diesen systemprägenden Zwiespalt im Handeln der Weimarer Regierungsparteien – etwa des in jeder Reichsregierung präsenten Zentrums – offen auszusprechen. Im Juni des Jahres hat es Radbruch nach den Reichstagswahlen abgelehnt, im Kabinett von Hermann Müller (SPD) erneut das Reichsjustizministerium zu übernehmen. Obgleich sich die neue Reichsregierung auf eine Große Koalition der Sozialdemokratie mit der BVP, DDP, DVP und dem Zentrum stützen konnte.

Radbruchs Rede zum Verfassungstag fiel noch in anderer Hinsicht aus dem Rahmen der üblichen, wohlfeilen Appelle zur inneren Einheit. Als Mitglied des Reichsausschusses des Reichsbanners und des Republikanischen Richterbundes charakterisierte er Ebert und Walther Rathenau sicherlich nicht zufällig als „Märtyrer der Republik“ (Rossol 2011, 269), die neben den vielen „Namenlosen“ im Ersten Weltkrieg für die WRV gekämpft und geblutet hätten. In diesem Selbstverständnis eines „Volksheeres“ nahm er zum Abschluss seiner Ausführungen auf die letzte Strophe der nordischen Ballade „Tord Foleson“ Bezug, die in den Arbeiter-Gesangsvereinen Ende des 19. Jahrhunderts sehr populär war. Wie einst das „Freiheitsbanner“ in dieser norwegischen Heldensage würden auch das schwarz-rot-goldene Banner, die Weimarer Verfassung und die deutsche Republik aufrecht stehen, „wenn der Mann auch fällt!“ Aus dem Munde eines Rechtsphilosophen waren das ungewöhnliche Worte, die aber verständlicher erscheinen, wenn man die in der Ballade besungene Entscheidungsschlacht zwischen einer alten und der neuen Zeit auf die Gegenwart Radbruchs bezieht. Im politischen Tagesgeschehen begann sich die Spirale der Gewalt immer schneller zu drehen. Die von Sebastian Elsbach zusammengestellte Liste politisch motivierter Tötungsdelikte weist für 1928 reichsweit achtzehn Todesopfer aus, darunter fünf Mitglieder des Reichsbanners. In der Spalte der Täter wird der Bund in diesem Jahr zwei Mal gelistet. Möglicherweise wandelte sich unter dem Eindruck der zunehmenden Gewalt auch die Wahrnehmung von Schwarz-Rot-Gold unter den Gruppen, Zügen und Kameradschaften des Reichsbanners. Die Standarte der Republik wehte nicht nur symbolisch über den eskalierenden Auseinandersetzungen mit den Wehrverbänden der erklärten Verfassungsfeinde. Ihr kam nunmehr auch die Bedeutung eines „Feldzeichens“ in den Abwehrkämpfen der nationalrepublikanischen Bewegung zu.

Die „Ostthüringer Tribüne“ berichtete am 11. August über die zentrale Verfassungsfeier des Reichsbanners in Frankfurt am Main, die einen „überwältigenden Verlauf“ genommen habe. Zwischen 100.000 und 120.000 Mitglieder seien aufmarschiert. In der Festhalle wurden sie offiziell von Oberbürgermeister Dr. Ludwig Landmann (DDP) begrüßt. Der Bundesvorsitzende Hörsing forderte einmal mehr die Vereinigung Deutschlands mit der Republik Österreich auf der Basis freier Volksabstimmungen in beiden Staaten, ähnlich wie auf der Erfurter Verfassungsfeier des Reichsbanners kurz zuvor. Insgesamt sei die Beteiligung an den Verfassungsfeiern im Reich höher ausgefallen als in den Vorjahren. Eine Einschätzung, die sich freilich jeder belastbaren Überprüfung entzieht. Als Beleg führte die Zeitung an, in Dresden seien nicht nur die öffentlichen Gebäude und viele Privathäuser in den Reichs- und Landesfarben geschmückt gewesen, sondern auch die Straßenbahnen. In ähnlicher Weise waren am 16./17. Juni im ostthüringischen Gera das Rathaus am Markt, das Stadthaus und das Städtische Museum aus Anlass einer Großkundgebung des Reichsbanner im Gau Großthüringen beflaggt worden. Eine entsprechende Anfrage beantwortete Bürgermeister Wilhelm Leven für den Stadtvorstand positiv. Das war insofern bemerkenswert gewesen, da der Oberbürgermeister Geras, Walter Arnold, am 8. November 1926 „Richtlinien“ zur Beflaggung der stadteigenen Gebäude erließ, die ausgesprochen restriktiv ausfielen. Diese untersagten den Beamten der Stadt, bei „Veranstaltungen von politischen Verbänden oder Verbänden mit politischem Einschlag“ die Straßen oder kommunale Einrichtungen zu schmücken, städtische Gebäude zu flaggen und dazu Fahnen der Stadt Gera zur Verfügung zu stellen. Als „politisch“ seien Vereinigungen zu betrachten, hieß es in den Richtlinien Arnolds, die in einem entsprechenden Verzeichnis des Reichswehrministeriums als solche aufgeführt wurden. Da die Reichswehrführung der Demokratie bekanntlich äußerst reserviert gegenüberstand, bot diese Klassifikation eine Handhabe, auch republikanische Verbände wie das Reichsbanner von jeglicher Unterstützung durch die städtischen Behörden auszuschließen. Geras Bürgermeister Leven setzte sich also ohne viel Aufhebens über die Verfügung seines Vorgesetzten aus dem Jahre 1926 hinweg.

Leven gehörte in der Novemberrevolution dem Vollzugsrat der Arbeiter- und Soldatenräte an, der für kurze Zeit eine Art Übergangsregierung in Gera bildete. Ab 1922 bekleidete er die Funktion des Ersten Stellverterters des Stadtdirektors. Im gleichen Jahr trat er wieder der SPD bei, der Leven bereits bis zu seinem Eintritt in die USPD 1917 angehört hatte. Das Beispiel der beiden langjährigen sozialdemokratischen Bürgermeister von Gera und Weimar verdeutlicht den beachtlichen Handlungsspielraum leitender Kommunalbeamter vor Ort. Von deren persönlichem und politischem Engagement hing vielfach ab, in welcher Art und Weise der Verfassungstag in den Städten Thüringens gestaltet wurde. Die Integration von Jugendgruppen, republikanischen Organisationen und Parteien konnte von ihnen gefördert oder behindert werden, wie Nadine Rossol gerade auch für kleinere und mittlere Städte in Preußen zeigt. Sozialdemokratische Kommunalpolitiker begingen den 11. August als „Geburtsstunde“ eines freiheitlich-demokratischen Staates, während deren Gegner meinten, an diesem Tag die innere Zerrissenheit und außenpolitische Machtlosigkeit „des Vaterlandes“ betonen zu müssen. Infolgedessen hieß es im Vorwort einer Zusammenstellung von Texten zur Gestaltung „Republikanischer Schulfeiern“, der „Nationalfeiertag“ der jungen Republik müsse in Zukunft eine würdigere Ausgestaltung erfahren. Diese Materialsammlung erschien im thüringischen Langensalza und verstand sich als Handreichung, um allen Deutschen „den Wert“ der neuen Staatsform bewusster vor Augen führen zu können. Ein zweiter Band wurde für 1928 angekündigt, aber nicht mehr publiziert.

Jenaer Volksblatt vom 13. August 1928, Quelle: Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek Jena.

Die Thüringische Staatsregierung übertrug die Vorbereitung und Durchführung des Verfassungstages wieder der Stadt Weimar und entsandte Staatsminister Wilhelm Toelle und Ministerialdirektor Ernst Wuttig zur Festveranstaltung ins Deutsche Nationaltheater. Auf dem Theater-Platz hielten Kameradschaften des Reichsbanners einen Appell ab, daneben nahmen eine Ehrenkompanie der Garnison Weimar und Abteilungen aller Turn- und Sportvereine Weimars Aufstellung. Das „Jenaer Volksblatt“ registrierte am 13. August, dass die Geschäfts- und Privathäuser in der Innenstadt nur zurückhaltend beflaggt gewesen seien und führte diesen Umstand auf die Nachwirkungen des noch immer nicht beendeten „Flaggenstreites“ zurück. Die Festrede wurde dem Major a. D., Militärhistoriker und Mitarbeiter des Auswärtigen Dienstes Kurt von Priesdorff übertragen. Ihr Titel „Der Geist wahrer Volksgemeinschaft“ ließ bereits die Nähe des Vortragenden zu „überparteilichen“ Auffassungen im Umfeld des Reichsaußenministers Gustav Stresemann (DVP) erkennen, der in diesem Jahr sein fünfjähriges Dienstjubiläum feierte. Die Verfassung des Deutschen Reiches, so der Redner, habe nicht nur „die Grundlage“ für die Erhaltung der Einheit und den „Wiederaufbau“ des Reiches gelegt. Zugleich habe sie einen Fortschritt auf dem Wege zur „Volksgemeinschaft“ erbracht. So wie „Turnvater Jahn“ sein Leben lang für die Einheit des Reiches gekämpft und gelitten habe, müssten sich nun auch die Deutschen wieder „im Geiste wahrer Volksgemeinschaft zusammenfinden“. Diese Forderung prägte zu dieser Zeit die Sonntagsreden fast aller Parteien der „politischen Mitte“, sodass Kurt von Priesdorff kritisch hinzufügte, die „Volksgemeinschaft“ müsse mit ganzem Herzen gelebt werden. „Leere Worte“ allein würden nicht ausreichen. Trotz der häufigen Verwendung dieses nebulösen Begriffs, blieb völlig unklar, auf welche Weise in einer hochdifferenzierten Industriegesellschaft zwischen den verschiedenen Interessengruppen volksgemeinschaftliche Harmonie hergestellt werden sollte. Während im sozialdemokratischen und linksliberalen Lager unter diesem Politikansatz lediglich ein verfassungsgemäßer Grundkonsens verstanden wurde, diente er im nationalliberalen und katholischen Milieu „als utopischer Gegenentwurf zur Realität des Weimarer Parlamentarismus und Parteienwesens.“ (Retterath 2019, 146)

Die moderat nationalistische Volksgemeinschaftsrhetorik des Festredners von Priesdorff kam allerdings beim Weimarer Publikum weniger gut an. Er habe sich damit als verfassungs- und republikfreundlicher erwiesen als die amtlichen Veranstalter, stellte Jens Riederer anhand der Berichterstattung in der Lokalpresse heraus. Demnach sei die behördliche Verfassungsfeier in diesem Jahr erneut hinter den Erwartungen der städtischen Öffentlichkeit zurückgeblieben. Es lässt sich allerdings mit dem Abstand von mehr als 90 Jahren nur schwer beurteilen, ob die kritischen Einlassungen der Journalisten tatsächlich originäre Meinungsäußerungen anwesender Bürger*innen wiedergaben, oder vielmehr ihre eigene Sicht der Problemlagen den Zeitgenossen in den Mund gelegt haben. Laut den Zeitungsberichten schüttelten Umstehende auf dem Theater-Platz den Kopf, weil sie darauf warteten, dass wenigstens einmal das Wort „Republik“ fallen würde. Da dies die Redner auffallend vermieden, habe es sich um die „Parodie einer republikanischen Feier“ gehandelt. Wenn es nicht möglich sei, gemäß der inneren Überzeugung leitender Kommunalpolitiker eine würdige Feier der republikanischen Verfassung zu veranstalten, solle es die Stadtverwaltung besser unterlassen. Die Redakteure schlussfolgerten aufgrund ihres Vergleichs mit früheren Feiern, die Lokalelite Weimars würde den Erwartungen der demokratisch geprägten Einwohnerschaft immer weniger gerecht werden. Letztere habe am 11. August ein klares Bekenntnis zur Verfassung verlangt. Die Auswertung örtlicher Zeitungsberichte kann also zumindest dazu beitragen, das in der Weimar-Publizistik dominierende Bild belastbar zu korrigieren, wonach die städtische Bevölkerung in den späten 1920er Jahren fast durchweg erzkonservativ eingestellt gewesen sei (Riederer, 2015, 9).

Aus der Jenaischen Zeitung vom 13. August 1928, Quelle: Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek Jena.

Obwohl in Jena nach vier Jahren wieder eine amtliche Behördenfeier ausgerichtet wurde, wollte in der Saalestadt keine rechte Feierstimmung aufkommen. Die „Jenaische Zeitung“ vom 13. August bemerkte süffisant, die Reichsfarben wären nur ganz vereinzelt in den Straßen zu sehen gewesen. Auch diese Einschätzung entzieht sich jedem kritischen Faktencheck, erscheint aber im Lichte des sicher belegten geringen öffentlichen Zuspruchs zur städtischen Verfassungsfeier durchaus glaubwürdig. „Das Volk“ vom 13. August suchte nach Gründen für den mäßigen Besuch der Veranstaltung und benannte zum einen deren mangelhafte Vorbereitung. Die Verwaltungsspitze unterließ es, von vornherein mit der republikanischen Bevölkerung Fühlung aufzunehmen, kritisierte das SPD-Blatt. Tatsächlich war die Ortsgruppe des Reichsbanners erst relativ spät vom Oberbürgermeister eingeladen worden. Sie nahm dennoch „in geringer Zahl“ teil, zugleich wurden 80 Kameraden des Bundes zu dessen zentraler Verfassungsfeier nach Hessen abgestellt. Dass auch die Jenaer Arbeiterschaft der Feier mehr oder weniger ferngeblieben war, führte die Zeitung auf deren Erfahrungen aus dem Jahre 1924 zurück. Die seinerzeitigen Lobeshymnen des Festredners auf Bismarck seien für klassenbewusste Arbeiter eine Zumutung gewesen. Da der diesjährige Redner in Arbeiterkreisen ebenfalls völlig unbekannt war, hätten viele Arbeiter befürchtet, in ähnlicher Weise enttäuscht zu werden. Vermutlich seien sie deshalb mehrheitlich zu Hause geblieben, was das „Volk“ im Nachhinein ausdrücklich bedauerte. Obwohl bedeutende Behördenleiter wie Präsident Becker und eine ganze Reihe von Kommunalpolitikern der Einladung gefolgt waren, habe auch die Beamtenschaft durch Abwesenheit geglänzt. Zum anderen sei es längst Usus geworden, dass „die rechtsgerichteten Kreise“ die Verfassungsfeiern boykottieren, während sie die Säle bei den Reichsgründungsfeiern am 18. Januar füllen würden.

In der Universitätsstadt Thüringens blieb die politische Feierkultur besonders stark gespalten und die Integrationskraft der nationalrepublikanischen Bewegung im Grunde auf das Arbeiter- und Angestelltenmilieu beschränkt. Bildungsbürgerliche und freiberufliche Kreise versteckten ihre abweisende Haltung zwar noch hinter Ausflüchten, indem die Einladungen der Stadt nicht etwa brüsk ausgeschlagen, sondern unter Hinweis auf dringende Dienst- oder Ferienreisen freundlichst abgesagt wurden. Der stadtbekannte Architekt Heinrich Fricke konnte indes seine Schadenfreude darüber nur schlecht verbergen, wenn er am 10. August dem Oberbürgermeister im Namen der gesamten bürgerlichen Fraktion mitteilte, seine Stadtratskollegen seien „im Allgemeinen“ verreist. Daher sei es „wohl fraglich“, ob überhaupt jemand an der Verfassungsfeier teilnehmen könne. Doch das allergrößte Problem bestand für die leitenden Kommunalbeamten in Jena und anderswo darin, ansprechende und bereitwillige Redner für die Verfassungsfeiern zu gewinnen. Dabei spielte auch die schiere Angst eine Rolle. So musste OB Elsner zunächst die Bedenken von Studienrat Stech zerstreuen, der „kalte Füße“ bekam und fürchtete, Journalisten könnten ihn persönlich in der Lokalpresse angreifen. Vordem hat der Jenaer OB folgende Personen vergeblich angefragt, ob sie die Festrede übernehmen würden: den Herausgeber der Theologischen Blätter, Prof. Dr. Carl-Ludwig Schmidt, Jena, der auf eine Tagung fahren wollte, den Historiker Prof. Georg Mentz, der mitteilte, er sei verreist, den Personalchef der Zeiss-Werke, Dr. Friedrich Schomerus, der ebenfalls verreisen wollte, und den Wirtschaftswissenschaftler Prof. Dr. Walter Röpke, der bereits aus Jena verzogen war. Letztendlich würdigte Stech die WRV in seiner  Festrede, sie habe die Grundlage „für die Reichseinheit auf dem Boden der Demokratie“ gebildet.

Gera


11. Aug. 1928

Veranstalter, Tagungsort und überlieferte Zahlen der Teilnehmer:

Stadt Gera, Rathaus, Sitzungssaal des Stadtrates.

Hauptredner, Akteure und Gestalter vor Ort:

Format und Ausstattung der Verfassungsfeier:

OT, 11.8.1928.

Jena


10. Aug. 1928

Veranstalter, Tagungsort und überlieferte Zahlen der Teilnehmer:

Stadtverwaltung Jena, offizielle Verfassungsfeier im Großen Saal des Volkshauses, die erste seit 1924, auch die Reichs- und Landesbehörden wurden eingeladen, „mäßiger Besuch“, nur wenige Bürger*innen im Saal, JV, 13.8.1928, „sehr schwach besucht“, JZ, 13.8.1928, „Besuch war schlecht“, Das Volk, 13.8.1928. Das Jenaer Reichsbanner nahm mit einer Abordnung teil, führte aber nach dem Eklat vom Vorjahr auch eine eigene Feier durch.

Hauptredner, Akteure und Gestalter vor Ort:

Festredner: Studienrat Dr. Bruno Stech.

Thema: „Die Grundrechte und -pflichten in der Verfassung“.

Es nahmen teil: OB Dr. Alexander Elsner, der Präsident des Oberlandesgerichtes Dr. Bruno Becker, der stellv. Rektor Prof. Gottlob Linck, die Professoren Heinrich Karl Otto Hilgenfeld und Paul Glaue, der Zeiss-Vorstand Dr. Max Fischer sowie Mitglieder des Jenaer Stadtvorstandes und Stadtrates.

Format und Ausstattung der Verfassungsfeier:

JV, 13.8.1928, demnach noch immer Hoffnung, den 11. August zu einem „Volksfeiertag“ erklären zu können, würde größeren Zulauf sichern; Bühne „mit schwarz-rot-goldenen Fahnen sehr schön geschmückt“, Orgelvorspiel von Alfred Thiele, Walter Landmanns Streichquartett trug eine Variation des Deutschland-Liedes vor.

Weimar


11. Aug. 1928

Veranstalter, Tagungsort und überlieferte Zahlen der Teilnehmer:

Stadt Weimar, offizielle Feier im Nationaltheater und auf dem Theaterplatz.

Anwesend: Bürgermeister Erich Kloss.

Vor den  Kommunal- und Landesbehörden wurden die Reichs- und Landesfahnen aufgezogen, es fanden zahlreiche Schulfeiern statt.

Hauptredner, Akteure und Gestalter vor Ort:

Festredner: Geh. Regierungsrat Kurt von Priesdorff, Berlin.

Thema: „Der Geist wahrer Volksgemeinschaft“.

Auf dem Balkon des DNT trafen sich Vertreter der Reichs-, Landes- und Kommunalbehörden, der Reichswehr, der Landespolizei und von Vereinen und der Presse.

Format und Ausstattung der Verfassungsfeier:

AThLD, 12.8.1928; JV, 13.8.1928, Umrahmung durch das Weimar-Orchester, das Ludwig van Beethovens „Die Himmel rühmen des Ewigen Ehre“ vortrugen. Kloss brachte  zum Abschluss ein dreifaches Hoch auf das „deutsche Vaterland“ aus, d. h. nicht auf die Republik oder die Reichsverfassung.