100 Jahre Thüringen
Staatskanzlei Thüringen Weimarer Republik e.V. Forschungsstelle Weimarer Republik an der Uni-Jena

Der Bundesvorsitzende des Reichsbanners Schwarz-Rot-Gold Otto Hörsing spricht anlässlich des Verfassungstages vor dem Schloss in Berlin, Foto 1929, Bundesarchiv Bild 102-08218.

Blick in den festlich geschmückten Plenarsaal des Reichstages während der Festrede des Reichsinnenministers Carl Severing anlässlich der Verfassungsfeier am 11. August, Foto 1929, Bundesarchiv Bild 102-08210.

Anlässlich des zehnjährigen Verfassungsjubiläums bereitete der Reichsminister des Innern, Carl Severing (SPD), die zentrale Feier des Reiches im Unterschied zu den vorangegangenen Jahren sorgfältiger vor. Im Vergleich zur äußerst bescheidenen Finanzausstattung im Jahr zuvor, die noch vom Bürgerblock-Kabinett unter Wilhelm Marx festgelegt worden war, plante Severing für die Ausgestaltung der Jubiläumsfeier mehr als das Zehnfache an Haushaltsmitteln ein. Deshalb konnte für diesen Verfassungstag reichsweit ein breites Angebot an Veranstaltungen unterbreitet werden, das von Schulfesten, über Sportwettkämpfe für Jugendliche bis zu Abendfeiern im Fackelschein reichte. Der Jubiläumstag der WRV sei zu einer glanzvollen und beeindruckenden Demonstration der republikkonformen Kreise gestaltet worden, resümierte Bernd Buchner. Im ganzen Reich hätten zahllose Volksfeste bewiesen, dass die republikanische Bewegung den Verfassungstag zu ihrer ureigenen Sache gemacht habe. An der ab Mitte der 1920er Jahre ins Festprogramm der zentralen Verfassungsfeiern aufgenommenen Parade durch die Berliner Innenstadt nahmen in diesem Jahr besonders viele Menschen teil. 1927 waren es noch 12.000 Teilnehmer gewesen, von denen das Reichsbanner etwa die Hälfte gestellt hat. Im Jahr darauf beteiligten sich bereits 30.000 Personen an diesem Straßenumzug. Diese rekrutierten sich nur noch zu einem Drittel aus Mitgliedern des Reichsbanners, die Mehrzahl von ihnen gehörte Organisationen wie dem Bund jüdischer Frontsoldaten, den freien Gewerkschaften, dem Deutschen Beamtenbund, ungezählten örtlichen Arbeiterjugend- und Gesangsvereinen und der Berliner Feuerwehr an (Rossol 2011). Ein Anzeichen für die breite Verankerung der nationalrepublikanischen Bewegung in der Bevölkerung, die inzwischen auch in bestimmten Sozialmilieus der Mittelschichten Unterstützung fand.  

Reichskunstwart Erwin Redslob im August 1929, Bundesarchiv Bild 102-08205.

Berliner Volkszeitung vom 12. August 1929, Quelle: Staatsbibliothek Berlin.

Um die wachsende Teilhabe „des Volksganzen“ (Redslob) an den Verfassungsfeiern der Öffentlichkeit zu demonstrieren, führten über 9.000 Schulkinder gemeinsam mit Arbeitergesangsvereinen im Berliner Stadion ein chorisch-sportgymnastisches Festspiel auf. Redslob konzipierte die Aufführung als volkstümlichen Höhepunkt des Verfassungstages der Republik. Zugleich sollte das Massenspektakel „die Liebe zum Reich und seiner Einheit“ versinnbildlichen, wie es im Programmentwurf hieß. Die Inszenierung des Reichskunstwarts sollte erklärtermaßen eine „republikanische Volksgemeinschaft“ (Speitkamp 1994, S. 569) hervorbringen, wofür er aber keine adäquaten künstlerisch-ästhetischen Ausdrucksformen fand. Redslob orientierte sich einerseits an Elementen der demokratischen Feiertagskultur Frankreichs und kombinierte sie andererseits mit tradierten Formen der nationalen Festspielkultur des 19. Jahrhunderts in Deutschland. Gemäß seiner Erläuterungen wollte er durch das Festspiel zuvörderst dem „Gemeinschaftsgedanken“ im Sinne eines „männlich ernsten Bekenntnisses zu Staat und Volkstum“ Ausdruck verleihen. Darüber hinaus marschierten am Abend rund 150.000 Mitglieder des Reichsbanners durch die Hauptstadt. Angesichts dieses Massenrummels zog Carl von Ossietzky am 6. August in der „Weltbühne“ sogar einen Vergleich mit den Aufmärschen des Militärs zum Kaisergeburtstag. Polemisch bezeichnete er die alljährlichen Volksfeste zum Verfassungstag als „Paradetag für republikanischen Byzantinismus aller Art“ und sprach mit Blick auf die vorangegangenen Feierlichkeiten in Berlin von einer vertanen Chance. Stattdessen wäre es zu Beginn der 1920er Jahre möglich gewesen, ein „Bundesfest aller freiheitsgewillten Bürger“ auf den Weg zu bringen. Er meinte wohl ein der gewandelten Staatsform entsprechendes öffentliches Gesprächsforum zu begründen. Daneben traten am 11. August organisatorische Mängel zutage, die im Rückblick Erstaunen auslösen. Erneut war es den Veranstaltern nicht gelungen, einen vortragenden Wissenschaftler, Publizisten oder Politiker von Rang für den Festakt im Reichstag zu verpflichten, sodass der Reichsminister des Inneren diese Aufgabe selbst übernehmen musste. Die vom Reichskunstwart vorgesehene Beflaggung der Hauptstraße zwischen dem Berliner Stadtschloss und dem Festspielort scheiterte an der kurzfristig vorgenommenen Kürzung der Finanzmittel. Den Organisatoren des Verfassungstages stand ein so großer Fundus an schwarz-rot-goldenen Fahnen gar nicht zur Verfügung. Die Republik von Weimar zeigte einmal mehr keine Flagge.

Dagegen konnte die Reichszentrale für Heimatdienst im Zuge des Verfassungsjubiläums eine ganze Reihe von Publikationen veröffentlichen, darunter den großformatigen Prachtband „Deutsche Einheit – Deutsche Freiheit“. In ihm verdichtete sich die im Reichsministerium des Innern seit Jahr und Tag verfolgte Strategie, die „Einigkeit des Volkes“ als Voraussetzung für den Wiederaufstieg „des Vaterlandes“ zu beschwören. Im Umkehrschluss schloss das ein, vor einem selbstzerstörerischen „Parteienzwist“ zu warnen, d. h. die Parteien als die Spaltpilze der Nation zu schmähen. Mehr noch, der Band präsentierte „Versatzstücke deutschnationaler Ideologie“ (Speitkamp 1994, 569), die das vollständig fehlende Bekenntnis zur Demokratie von Weimar ersetzten. In der Einleitung vermied es die Reichsregierung als Herausgeberin, den Begriff Republik zu verwenden. Stattdessen wurden Reichspräsident Hindenburg folgende Worte in den Mund gelegt: „Selbstbehauptungswille nach außen und Einigkeit im Innern sind die Voraussetzungen, von denen die Erhaltung unseres Vaterlandes in Einheit und Freiheit abhängt.“ (Zitat: Buchner 2001, 338.) Dieses „Gedenkbuch“ vermittelte in erster Linie Volksgemeinschaftsrhetorik, die in einer Retrospektive auf die Geschichte der deutschen Nationalbewegung bis zum Ausbruch des Ersten Weltkrieges über dem Leser ausgebreitet wurde. Der Band stellte Monarchisten alter Schule wie Johannes Victor Bredt und Wilhelm Freiherr von Gayl umstandslos mit den überzeugten Republikanern Willy Hellpach, Theodor Heuss (beide DDP) und Severing in eine Reihe. Demzufolge glich diese Auflistung einem ahistorischen „Sammelsurium“ (Speitkamp 1994). Es suggerierte fälschlicherweise einen Konsens zwischen grundverschiedenen Positionen, die auf dem Weg zu einem nationalen Einheitsstaat vertreten worden waren. Besonders dem Kapitel über die nationaldemokratisch-liberale Bewegung der Jahre 1815 bis 1848/49 war das Bemühen der Verfasser anzumerken, Liberalismus und Nationalismus miteinander zu versöhnen. In diesem Abschnitt wurde eine die bürgerlichen Parteien von der DDP bis zur DNVP verbindende Traditionslinie konstruiert, die vom 19. Jahrhundert bis in die unmittelbare Gegenwart führte.

Die Jubiläumsfeiern am 11. August offenbarten demzufolge in diesem Jahr zwei gegenläufige Tendenzen. Zum einen gewannen die zunächst von oben initiierten Verfassungsfeiern im Verlaufe von acht Jahren den im Reichsinnenministerium gewünschten Charakter von „echten Volksfeiern“ (Rossol 2011, 274), wurden nun also auch von unten angenommen. Zum anderen vollzog sich in diesem Prozess ein Wandel der historischen Betrachtungsweise durch veränderte Themenbezüge. Die vom Reich geforderte „Überparteilichkeit“ der Behörden- und Schulfeiern eröffnete Ministerialbürokraten wie Kommunalbeamten die Möglichkeit, auch der Bismarckära zu gedenken, also die Gründung des Kaiserreichs und den Obrigkeitsstaat der 1870er bis 1890er Jahre als den eigentlichen Beginn einer neuen Zeit zu glorifizieren. In diesem Sinne argumentierte Dr. Rudolf Paul auf der Geraer Stadtfeier am 11. August, die WRV wäre „ohne die Persönlichkeit Bismarcks nicht möglich gewesen“. Der „Eiserne Kanzler“ habe erst die erforderliche Voraussetzung geschaffen, „die Einigkeit der deutschen Stämme“. Vornehmlich die Verfassungsfeiern in den Schulen des Landes boten sich an, durch Verweise auf den Reichsnationalismus im 19. Jahrhundert in diesem Verständnis umgewidmet zu werden. Dieser Deutungswandel vom „Geburtstag der Republik“ zur Reichsgründung 1871 setzte auch in Thüringen auf der lokalen Verwaltungsebene ein, verlief also von unten nach oben, wie das Geraer Beispiel zeigt. Es handelte sich um eine Gegentendenz. Diese wirkte der regional begrenzten Selbstmobilisierung der nationalrepublikanischen Bewegung entgegen, die 1926 von Protesten gegen den Flaggenerlass der Reichsregierung ausgegangen war. Infolgedessen wandelte sich in den Augen ihrer Anhänger auch der Symbolgehalt der Farben Schwarz-Weiß-Rot. Es ging ihnen nicht mehr vorrangig um ein Zurück zur Hohenzollernmonarchie, sondern um eine autoritäre Umformung des parlamentarischen Regierungssystems ihrer Gegenwart (Rohe 1966).

Blick in Saal des Stadttheaters Jena, Veranstaltungsort der Verfassungsfeiern am 11. August 1929, Stadtmuseum Jena.

Über Pauls Rede auf der amtlichen Verfassungsfeier der Stadt Gera informierte die „Ostthüringer Tribüne“ am 12. August. „Die große Öffentlichkeit“, die Geraer Bevölkerung, habe diese Veranstaltung nicht wahrgenommen. Dies sei gut so gewesen. Denn sie hätte dieser Feier und der dort gehaltenen Rede keinen besonderen Geschmack abgewinnen können. Der Artikel bilanzierte spöttisch, es habe sich um eine „gute, echt deutsch-demokratische Bürgerbundrede gehandelt, aus der wir nur die ermahnenden Worte zur treuesten Pflichterfüllung gegenüber dieser Republik und unserer Verfassung hervorhebend erwähnen wollen.“ Hingegen kommentierte die „Geraer Zeitung“ in ihrer ersten Beilage vom gleichen Tag, der Rechtsanwalt und Notar Dr. Paul feierte die Weimarer Verfassung als das Instrument, welches das Deutsche Reich in den Zeiten schwerster Not zusammengeführt und zusammengehalten habe. Die Beteiligung des ganzen Volkes an diesem Verfassungswerk sei als Fortschritt anzusehen. Zuvor habe Dr. Paul historische Rückbezüge vorgenommen, „bei dem er den Führergedanken sein Recht werben ließ und Blut und Boden als Kitt eines Volkes bezeichnete.“ Das klang wiederum nach einer Negierung der in der Verfassung garantierten Rechte und Pflichten der Bürger*innen gegenüber der öffentlichen Gewalt im Rahmen der demokratischen Willensbildung. Pauls Hantieren mit völkischen Floskeln irritiert angesichts seiner späteren Karriere unter der sowjetischen Besatzungsmacht. 1924 war er von der bürgerlichen Ordnungsbund-Regierung aus dem Staatsdienst entlassen worden, unter seinen Berufsgenossen wurde er um 1930 sogar als „roter Rechtsanwalt“ diffamiert (Löwe 2019, 245). Ob sich Pauls Argumentation aus der Nähe der DDP zum Jungdeutschen Orden erklärt, bleibt Spekulation. Der langjährige Führer dieses völkischen Verbandes, Artur Mahraun, propagierte, in der heimatlichen Scholle verwurzelte „Gemeinschaften“ und deutschbewusste „Nachbarschaften“ würden dazu beitragen, den westlichen Parlamentarismus im deutschen Volk ´rückzubinden. Im Jahr 1930 fusionierte der Jungdeutsche Orden mit der DDP zur Deutschen Staatspartei. Paul blieb auch in der neu strukturierten Partei bis 1933 Vorsitzender des Landesunterverbandes Ostthüringen.

In Schwarzburg/Thüringen wurde am 11. August ein Verfassungs-Gedenkstein eingeweiht, der an Reichspräsident Friedrich Ebert erinnerte. Die Widmung lautet: „In Schwarzburg wurde am 11. August 1919 von Reichspräsident Ebert die Verfassung des Deutschen Reiches ausgefertigt.“ Die Festrede hielt Kreisdirektor Oskar Hertel aus Rudolstadt. Auch ein langjähriger Freund und Weggefährte Eberts, Staatsrat a. D. Buchdruckereibesitzer Arthur Hofmann, Saalfeld, sprach einige Worte des Gedenkens. Im „Jenaer Volksblatt“ vom 12. August war wieder davon die Rede, dass im Allgemeinen eine höhere Beteiligung an den örtlichen Feiern zu verzeichnen gewesen wäre als in den Vorjahren. Auf der städtischen Verfassungsfeier in Jena unterschied der Historiker Dr. Hugo Preller zwischen zwei „einander entgegenstehenden geistigen Grundrichtungen“, der „individualistischen und der sozialistischen“ Weltanschauung. Deshalb seien auch zwei Reichsfahnen in der Weimarer Reichsverfassung festgelegt worden. Eine irrige Auffassung.

Außenansicht der Armbrust-Gaststätten, Veranstaltungsort der Verfassungsfeiern in Weimar am 11. August 1929, Stadtarchiv Weimar.

Eisenach


11. Aug. 1929

Veranstalter, Tagungsort und überlieferte Zahlen der Teilnehmer:

Stadt Eisenach, Behördenfeier im „Fürstenhof“.

Hauptredner, Akteure und Gestalter vor Ort:

 

Format und Ausstattung der Verfassungsfeier:

JV, 12.8.1929, Reichswehrkapelle spielte auf, abends in den Kuranlagen Konzerte.

Erfurt


10. Aug. 1929

Veranstalter, Tagungsort und überlieferte Zahlen der Teilnehmer:

Offizielle Verfassungsfeier des preußischen Regierungspräsidenten in der Aula der Oberrealschule.

Hauptredner, Akteure und Gestalter vor Ort:

Festredner: Regierungspräsident Fritz Tiedemann.

Am 11. Aug. fand ein Aufmarsch der von Tiedemann nach Erfurt eingeladenen Jugendverbände aus Erfurt und dem Land Thüringen statt, danach ein Volksfest im Grünen.

Format und Ausstattung der Verfassungsfeier:

JV, 12.8.1929.

Gera


11. Aug. 1929

Veranstalter, Tagungsort und überlieferte Zahlen der Teilnehmer:

Stadt Gera, Rathaus, Sitzungssaal des Stadtrates, es nahmen v. a. städtische und staatliche Beamte und Angestellte teil, zumeist den bürgerlichen Parteien nahestehend, Mitglieder des Stadtrates und geladene Gäste (OT); „ansehnliche Teilnehmerschar“ (GZ), OB Arnold anwesend, viele Stadträte und alle Leiter der Reichs- und Landesbehörden in Gera.

Hauptredner, Akteure und Gestalter vor Ort:

Festredner: Rechtsanwalt Dr. Rudolf Paul, Gera, dessen Rede wurde vom SPD-Blatt Geras, der „Ostthüringer Tribüne“, als typische Rede eines Vertreters des Bürgerbundes karikiert.

Format und Ausstattung der Verfassungsfeier:

GZ und OT, 12.8.1929, Saal in den Reichs-, Landes- und Stadtfarben geschmückt, Musikumrahmung durch das städtische subv. Orchester und den Chor zur Ouvertüre „Weihe des Hauses“ von Ludwig van Beethoven, dirigiert von Kapellmeister Alpert, der Lehrergesangsverein bot nationalpatriotische Lieder; gesungen wurden die erste und dritte Strophe des Deutschland-Liedes.

Jena


11. Aug. 1929

Veranstalter, Tagungsort und überlieferte Zahlen der Teilnehmer:

Stadtvorstand Jena auf Einladung des OB Elsner; das Stadttheater sei „nahezu vollständig“ gefüllt gewesen.

Hauptredner, Akteure und Gestalter vor Ort:

Festrede: Studienrat Dr. Hugo Preller.

Thema: Vorgeschichte, Entstehung und Wesen des Verfassungswerkes der Weimarer Nationalversammlung.

Anwesend neben OB Elsner: Bürgermeister Ernst Gries, Uni-Rektor Prof. Dr. Gustav v. Zahn, Polizeidirektor Reiner Humme.

Format und Ausstattung der Verfassungsfeier:

JV, 12.8.1929, Musikvortrag, Bühne mit Blattgrün und Blumen umsäumt, Reichsadler mit Fahnenschmuck in den Reichsfarben.

Weimar


11. Aug. 1929

Veranstalter, Tagungsort und überlieferte Zahlen der Teilnehmer:

Stadtvorstand Weimar, Haus der Armbrustschützen-Gesellschaft in der Schützengasse („Armbrust“), „guter Besuch“, etwa 500 Gäste und Teilnehmer.

Hauptredner, Akteure und Gestalter vor Ort:

Festrede: Stadtrat a.D. Karl Becker, der langjährige Geschäftsführer des Thüringer Städteverbandes.

Teilnehmer: Die Staatsminister Arnold Paulssen und Dr. Karl Riedel.

Format und Ausstattung der Verfassungsfeier:

AThLD, 12.8.1929, S. 3; JV, 12.8.1929.